Abgeordnetenanschreiben zur Internetzensur

Gerade noch ein kurzes Anschreiben an die MdBs aus meinem Wahlkreis verfasst und ich poste das mal hier zum Ideenklauen. Zeigt euren Politikern (ja, es sind eure Politiker), dass ihr mit den aktuellen Entwicklungen nicht einverstanden seid. Und nein, twittern reicht nicht für die Internetausdrucker…

Update: Hier gibt es die Liste von Abgeordneten nach Wahlkreis.

Sehr geehrte(r) Herr/Frau XXX,

ich bin ein Berliner Bürger und Bewohner Ihres Wahlkreises.
Mit großer Sorge betrachte ich die momentane Diskussion um die momentan noch freiwillige, bald aber wohl verpflichtende Zensur von Internetseiten im Zeichen der Bekämpfung von Kinderpornographie. Dieses Vorhaben hilft leider nicht gegen die Herstellung von Kinderpornographie, sondern ermöglicht es, diese auszublenden und im Verborgenen weiter zu gedeihen. Gleichzeitig aber führt die technische Sperrung von Webseiten dazu, dass nicht technisch versierte Benutzer nur noch einen zensierten Zugriff auf das World Wide Web haben werden.

Dass sich in der Sperrliste nur Seiten befinden werden, die direkt Kinderponrographie beinhalten kann wegen der mangelnden Kontrolle nicht garantiert werden und ist angesichts der aktuellen Änderung der Beschlussvorlage für das Gesetz, in dem nicht mehr davon die Rede ist, dass die Seite auch tatsächlich kinderpornographisches Material enthalten muss, unglaubwürdig. Hier besteht die Gefahr, dass weitere “unliebsame” Seiten unzugänglich werden, was mit meinen demokratischen Grundverständnis nicht vereinbar ist.

Problematischerweise werden gerade die Personen unter der Zensur leiden, die keine umfassenden technischen Kenntnisse haben um die Sperrmechanismen zu umgehen. Technisch versierte Benutzer und Menschen, die ein erhöhtes Interesse haben, diese Sperrmechanismen zu umgehen, können dies ohne Weiteres tun. Dadurch wird ein Informationsnachteil für Laien etabliert, der nicht mit demokratischen Prinzipien vereinbar ist.

Die Regelungen für eine effektive Strafverfolgung rechtswidriger Inhalte ist bisher schon gegeben und bedarf keiner Zensurmaßnahmen. Wenn man die Adressen der Seiten hat, die rechtswidriges Material zur Verfügung stellen, kann man dies durch eine Mitteilung an den Betreiber der Seite entfernen lassen und im Falle einer absichtlichen Bereitstellung Strafmaßnahmen einleiten.

Mich würde Ihre Position zum Thema interessieren und hoffe, dass Sie zum gegebenen Zeitpunkt der Gesetzesvorlage in der jetzigen Form nicht zustimmen werden, da diese die Informationsfreiheit gefährdet und nur Zeichen politischen Aktionismus ist und somit in keiner Weise geeignet ist, Verbrechen wie die Herstellung von Kinderpornographie zu bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Thiel

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