Ausweitung der Zensurgesetzgebung
Thomas Stadler vom Internet-Law Blog schreibt, dass die Beschlussvorlage für den neuen §8 TMG (das ist der Paragraph, der Internet-Filterung mittels Sperrlisten zum Gesetz macht) eine kleine aber zu allerlei bösen Hintergedanken anregende Änderung enthält: Es müssen jetzt alle Seiten, die sich in der Sperrliste finden, blockiert werden. Bisher war noch zusätzliche Voraussetzung, dass die Seite tatsächlich Kinderpornographie beinhaltet.
Gleiches Muster wie immer, nur richtig plump. Versprechen, dass es ja “nur um Kinderpornographie” geht und dann Grundlagen schaffen, die eben nicht auf ebendies beschränkt sind.
Hat jemand eine Erklärung für diese Änderung, die nicht auf ein umfassendes Zensurvorhaben hinausläuft?